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© 2021 Ökostadt Rhein-Neckar e.V., Heidelberg
 

Für die Vermietung unserer Pedelecs/Lasten-Pedelecs gilt folgende Mietordnung:

1. Das Pedelec/Lasten-Pedelec ist im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen worden ist.

2. Für Sachbeschädigungen sowie Unfallschäden mit Sach- und Personenschaden während des Buchungszeitraumes haftet der/die Mieter/in. Ökostadt Rhein-Neckar empfiehlt dem/der Mieter/in daher unbedingt vor Mietbeginn zu prüfen, ob eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung vorliegt. Wir empfehlen die Miete nur bei Vorliegen einer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung, die zudem Schäden im Mietfall abdeckt. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, Schäden am gemieteten Pedelec/Lasten-Pedelec unverzüglich der Mietstation mitzuteilen.

3. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der/die Mieter/in. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, das Pedelec/Lasten-Pedelec grundsätzlich mit dem zur Verfügung gestellten Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen, wenn es abgestellt wird. Bei Verlust des Pedelecs während des Buchungszeitraumes sind die Mietstation und die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen. Bei Verlust oder Diebstahl von Zubehör verpflichtet sich der/die Mieter/in zum Ersatz des Neuwerts.

4. Bei Übernahme des Pedelecs/Lasten-Pedelecs wird eine Kaution in Höhe von 100 Euro in bar hinterlegt und die Mietgebühr für Pedelec und Zubehör bar bezahlt. Bei Rückgabe wird die Kaution mit eventuell anfallenden Kosten für festgestellte Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen verrechnet. Für Beschädigungen, die am Pedelec/Lasten-Pedelec während des Buchungszeitraumes entstanden sind, können auch nachträglich Forderungen auf Basis der im Rückgabeschein festgehaltenen Schäden an den/die Mieter/in gestellt werden. Bei beschädigter Rückgabe eines der Lasten-Pedelecs hält sich Ökostadt Rhein-Neckar das Recht vor, die Kosten zur Behebung des Schadens von der zurückzuerstattenden Kaution einzubehalten.

5. Bei Überziehung des Buchungszeitraumes ohne vorherige telefonische oder persönliche Absprache mit der Mietstation muss der/die Mieter/in für jede begonnene 24-Sunden die Tages-Ausleihgebühr zuzüglich einer Gebühr in Höhe von Euro 10 pro Tag entrichten bzw. sie wird von der einbehaltenen Kaution abgezogen. Nach drei Werktagen erstattet die Mietstation eine Anzeige gegen den/die Mieter/in bei der örtlichen Polizeidienststelle.

6. Die Mietstation übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand der Pedelecs/Lasten-Pedelecs. Der/die Mieter/in des Pedelecs oder des Lasten-Pedelecs hat vor Fahrbeginn die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Pedelecs/Lasten-Pedelecs zu überprüfen. Dies beinhaltet u.a. die Überprüfung der Beleuchtung, der Bremsen, der Schaltung und des richtig eingestellten Lenkers und Sattels. Sollte das Pedelec/Lasten-Pedelec einen Mangel aufweisen, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Mietstation unverzüglich mitzuteilen. Das Pedelec/Lasten-Pedelec darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

7. Der/die Mieter/in hat Schäden und eventuelle Mängel unverzüglich und vor Nutzungsbeginn der Mietstation mitzuteilen. Eine Einweisung in das Pedelec/Lasten-Pedelec und seine Nutzung erfolgt durch die Mietstation.

8. Der/die Mieter/in ist berechtigt, das Pedelec/Lasten-Pedelec im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland pfleglich, unter Beachtung der technischen Regeln (vgl. §603 BGB) und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln der Straßenverkehrsordnung zu nicht gewerblichen Zwecken selbst zu benutzen.

9. Die Nutzung des Pedelecs/Lasten-Pedelecs, insbesondere der Transport von Kindern mit dem Lasten-Pedelec, erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters/der Mieter/in. Eine kurzfristige Überlassung des gemieteten Pedelecs an Dritte ist nur gestattet, wenn sich der/die Mieter/in sicher ist, dass die Person das Pedelec sicher nutzen kann und der/die Mieter/in bei der Nutzung durch Dritte zugegen ist. Eine Weitergabe der Lasten-Pedelecs SWHD Bakfiets CargoBike Classic Long STePS an Dritte ist nicht gestattet.

10. Dem/der Mieter/in wird ausdrücklich und unbedingt empfohlen, während der Nutzung des Pedelecs/Lasten-Pedelecs einen Fahrradhelm zu tragen. Ebenso sollten mitgenommene Kinder (auch im Lasten-Pedelec) einen Fahrradhelm tragen.

11. Eine Vermietung der Pedelecs an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Begleitperson erlaubt. Das Mindestalter für die Ausleihe der Lasten-Pedelecs SWHD Bakfiets CargoBike Classic Long STePS beträgt 18 Jahre.

12. Es ist dem Mieter/der Mieter/in untersagt, eigenmächtig Umbauten an den Pedelecs/ Lasten-Pedelecs vorzunehmen.

13. Der/die Mieter/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten der Mietvereinbarung zwischen Ökostadt Rhein-Neckar und der Mietstation ausgetauscht werden. Es gelten die weiteren Bedingungen der Datenschutzerklärung.

14. Für die Ausleihe der Lasten-Pedelecs Bakfiets CargoBike Classic Long STePS der Stadtwerke Heidelberg gelten die besonderen Nutzungsbedingungen der Stadtwerke Heidelberg, die Sie hier abrufen können..

 

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